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Aufgabenbereiche einer gesetzlichen Betreuung

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Eine gesetzliche Betreuung richtet sich immer nach der persönlichen Situation und den Bedürfnissen des Betreuten. Das Gericht legt individuell fest, in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist.

In der Praxis gehören dazu besonders häufig folgende Aufgabenkreise:

  • Vermögenssorge

  • Gesundheitssorge

  • Aufenthaltsbestimmung

  • Behördenangelegenheiten

  • Wohnungsangelegenheiten

  • Post- und Fernmeldeangelegenheiten

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Vermögenssorge – Finanzen im Blick behalten

Der Betreuer kümmert sich um finanzielle Angelegenheiten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Führung von Konten und Verwaltung von Vermögen

  • Beantragung von Leistungen (z. B. Rente, Pflege- oder Wohngeld)

  • Begleichung laufender Kosten wie Miete, Strom oder Versicherungen

  • Unterstützung bei Schuldenregulierung und Steuererklärungen

Wichtige Entscheidungen, etwa bei Geldanlagen oder einer Wohnungskündigung, müssen vom Gericht genehmigt werden.

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Gesundheitssorge – medizinische Entscheidungen

Solange der Betreute entscheidungsfähig ist, trifft er medizinische Entscheidungen selbst. Falls dies nicht möglich ist, übernimmt der Betreuer Aufgaben wie:

  • Organisation von Arztbesuchen und Therapien

  • Zustimmung zu Behandlungen, Operationen und Medikamentengabe

  • Regelung einer Krankenhauseinweisung oder ambulanter Pflege

Bei schwerwiegenden Eingriffen entscheidet das Gericht mit.

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Aufenthaltsbestimmung – den passenden Lebensort finden

Der Betreuer unterstützt bei der Wahl des geeigneten Aufenthaltsortes – sei es die häusliche Umgebung mit ambulanter Hilfe oder eine geeignete Einrichtung.
Soll eine Entscheidung gegen den Willen des Betroffenen getroffen werden, ist stets eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.

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Behördenangelegenheiten – Unterstützung im Schriftverkehr

Der Betreuer vertritt den Betreuten gegenüber Behörden, Einrichtungen und Gerichten. Er übernimmt Anträge, Fristen und den gesamten Schriftverkehr.

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Wohnungsangelegenheiten – Sicheres Wohnen ermöglichen

Hier geht es um alles, was mit der Wohnung zusammenhängt:

  • Miet- und Nebenkosten

  • Kontakte zu Vermietern oder Wohnungsbaugesellschaften

  • Anträge auf Wohngeld oder Wohnberechtigungsscheine

  • Organisation eines Umzugs oder einer Wohnungsauflösung (gerichtliche Genehmigung erforderlich)

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Post- und Fernmeldeangelegenheiten

Der Betreuer darf Post entgegennehmen und öffnen, sowie den Fernmeldeverkehr regeln. Da dies ein besonders geschütztes Recht ist, wird dieser Aufgabenkreis nur vergeben, wenn er wirklich notwendig ist.

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👉 Wichtig: Nicht jeder Betreuer übernimmt automatisch alle Aufgaben. Das Gericht entscheidet genau, welche Bereiche erforderlich sind – immer mit dem Ziel, die Selbstbestimmung des Betreuten so weit wie möglich zu erhalten.

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