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Gesetzliche Betreuung – Hilfe im Alltag und bei wichtigen Entscheidungen
Manche Menschen können ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr vollständig selbst regeln. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.
Was bedeutet gesetzliche Betreuung?
Ein gesetzlicher Betreuer ist ein vom Gericht bestellter Vertreter für volljährige Personen. Er unterstützt nur in den Bereichen, in denen Hilfe tatsächlich benötigt wird – zum Beispiel bei finanziellen Angelegenheiten, im Umgang mit Behörden oder bei medizinischen Entscheidungen. Ziel ist es immer, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der betreuten Person so weit wie möglich zu erhalten.
Wie kommt eine Betreuung zustande?
Eine Betreuung kann auf unterschiedliche Weise angeregt werden:
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durch die betroffene Person selbst,
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durch Angehörige, Nachbarn, Ärzte, Pflegekräfte oder Banken,
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oder durch Behörden.
Das Betreuungsgericht prüft anschließend sorgfältig, ob eine Betreuung notwendig ist, und legt die Aufgabenbereiche des Betreuers genau fest. Grundlage sind dabei ärztliche Gutachten und persönliche Anhörungen.
Wann wird eine Betreuung notwendig?
Eine Betreuung kommt in Betracht, wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann. Typische Gründe können Demenz, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen oder schwere körperliche Einschränkungen sein.
👉 Wichtig: Eine Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Die betreute Person behält ihre Rechte – der Betreuer handelt nur dort, wo Unterstützung wirklich erforderlich ist.