top of page

Wie bekommt man eine Betreuerin/ einen Betreuer?

Informationen für Betroffene und Angehörige

Eine gesetzliche Betreuung kann notwendig werden, wenn ein Erwachsener aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann.

​

Wer kann eine Betreuung beantragen?

  • Die betroffene Person selbst

  • Angehörige oder nahestehende Personen

  • Ärzte, Pflegekräfte, Nachbarn oder Behörden

Das Betreuungsgericht entscheidet dann, ob eine Betreuung erforderlich ist und in welchen Bereichen Unterstützung notwendig wird.

 

Ablauf einer Betreuung

  1. Antrag oder Hinweis beim Betreuungsgericht

  2. Prüfung durch das Gericht, ggf. unter Hinzuziehung von Gutachten

  3. Bestellung eines Betreuers für genau festgelegte Aufgabenbereiche

  4. Laufende Unterstützung und Kontrolle durch das Gericht

​

Rechte der betreuten Person

  • Die betreute Person behält ihre Grundrechte und Selbstbestimmung soweit wie möglich.

  • Der Betreuer übernimmt nur die Bereiche, in denen Hilfe wirklich notwendig ist.

  • Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, soweit es der Gesundheitszustand oder die Situation zulässt.

​

Tipps für Angehörige

  • Klären Sie frühzeitig, welche Unterstützung notwendig ist.

  • Sammeln Sie wichtige Unterlagen (z. B. Kontoauszüge, Versicherungen, medizinische Unterlagen).

  • Informieren Sie sich über die Aufgabenkreise eines Betreuers, um den Betroffenen bestmöglich zu unterstützen.

  • Halten Sie regelmäßigen Kontakt mit dem Betreuer, um Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen weiterzugeben.

bottom of page