

03671 52 96 01
Termine nach Vereinbarung



Aufgabenbereiche einer rechtlichen Betreuung



Eine rechtliche Betreuung richtet sich immer nach der persönlichen Situation und den Bedürfnissen des Betreuten. Das Gericht legt individuell fest, in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist.
Wichtig: Der Betreuer richtet sich nach den Wünschen der betreuten Person und unterstützt sie zunächst dabei, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Vertreten wird nur dort, wo es wirklich erforderlich ist.
In der Praxis gehören dazu besonders häufig folgende Aufgabenbereiche:
-
Vermögenssorge
-
Gesundheitssorge
-
Aufenthaltsbestimmung
-
Behördenangelegenheiten
-
Wohnungsangelegenheiten
-
Post- und Fernmeldeangelegenheiten
Vermögenssorge – Finanzen im Blick behalten
Der Betreuer kümmert sich um finanzielle Angelegenheiten. Dazu gehören zum Beispiel:
-
Führung von Konten und Verwaltung von Vermögen
-
Beantragung von Leistungen (z. B. Rente, Pflege- oder Wohngeld)
-
Begleichung laufender Kosten wie Miete, Strom oder Versicherungen
-
Unterstützung bei Schuldenregulierung und Steuererklärungen
Bestimmte Geschäfte – etwa die Kündigung der Wohnung oder Grundstücksgeschäfte – benötigen eine Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Gesundheitssorge – medizinische Entscheidungen
Solange der Betreute entscheidungsfähig ist, trifft er medizinische Entscheidungen selbst. Falls dies nicht möglich ist, übernimmt der Betreuer Aufgaben wie:
-
Organisation von Arztbesuchen und Therapien
-
Zustimmung zu Behandlungen, Operationen und Medikamentengabe
-
Regelung einer Krankenhauseinweisung oder ambulanter Pflege
Bei schwerwiegenden Eingriffen entscheidet das Gericht mit.
Aufenthaltsbestimmung – den passenden Lebensort finden
Der Betreuer unterstützt bei der Wahl des geeigneten Aufenthaltsortes – sei es die häusliche Umgebung mit ambulanter Hilfe oder eine geeignete Einrichtung.
Soll eine Entscheidung gegen den Willen des Betroffenen getroffen werden, ist stets eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.
Behördenangelegenheiten – Unterstützung im Schriftverkehr
Der Betreuer vertritt den Betreuten gegenüber Behörden, Einrichtungen und Gerichten. Er übernimmt Anträge, Fristen und den gesamten Schriftverkehr.
Wohnungsangelegenheiten – Sicheres Wohnen ermöglichen
Hier geht es um alles, was mit der Wohnung zusammenhängt:
-
Miet- und Nebenkosten
-
Kontakte zu Vermietern oder Wohnungsbaugesellschaften
-
Anträge auf Wohngeld oder Wohnberechtigungsscheine
-
Organisation eines Umzugs oder einer Wohnungsauflösung (gerichtliche Genehmigung erforderlich)
Post- und Fernmeldeangelegenheiten
Der Betreuer darf Post entgegennehmen und öffnen, sowie den Fernmeldeverkehr regeln. Da dies ein besonders geschütztes Recht ist, wird dieser Aufgabenbereich nur übertragen, wenn das Gericht dies ausdrücklich anordnet.
👉 Wichtig: Nicht jeder Betreuer übernimmt automatisch alle Aufgaben. Das Gericht entscheidet genau, welche Bereiche erforderlich sind – immer mit dem Ziel, die Selbstbestimmung des Betreuten so weit wie möglich zu erhalten.


