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Häufige Fragen zur rechtlichen Betreuung

Bedeutet eine Betreuung, dass man entmündigt wird?

Nein. Die Entmündigung gibt es in Deutschland seit 1992 nicht mehr. Wer betreut wird, behält seine Rechte und kann weiterhin Verträge schließen, wählen und heiraten. Nur wenn das Gericht ausdrücklich einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt anordnet, braucht man für bestimmte Geschäfte die Zustimmung des Betreuers.

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Wie kommt eine Betreuung zustande?

Jeder kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen: die betroffene Person selbst, Angehörige, Ärzte oder Behörden. Das Gericht prüft dann, ob und in welchen Bereichen Unterstützung nötig ist. Dazu holt es ein ärztliches Gutachten ein und hört die betroffene Person persönlich an. Für unsere Region ist das Amtsgericht Rudolstadt zuständig.

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Was kostet eine Betreuung und wer bezahlt sie?

Die Vergütung beruflicher Betreuer ist gesetzlich festgelegt, nach festen Pauschalen. Sie wird aus dem Einkommen oder Vermögen der betreuten Person bezahlt. Wer nur geringe Mittel hat, muss nichts zahlen. Dann übernimmt die Staatskasse die Kosten.

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Kann ich als Angehöriger selbst Betreuer werden?

Ja. Das Gesetz sieht sogar vor, dass ehrenamtliche Betreuer, oft Angehörige, Vorrang vor beruflichen Betreuern haben, wenn sie geeignet sind. Berufliche Betreuer werden vor allem dann bestellt, wenn die Aufgaben sehr umfangreich oder schwierig sind oder niemand aus dem Umfeld die Betreuung übernehmen kann.

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Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst und im Voraus, wer Sie vertreten soll, falls Sie es einmal nicht mehr können. Liegt eine wirksame Vollmacht vor, ist eine Betreuung meist nicht nötig. In einer Betreuungsverfügung können Sie dagegen festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls doch eine Betreuung erforderlich wird.

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Entscheidet der Betreuer jetzt über alles?

Nein. Der Betreuer ist nur für die Aufgabenbereiche zuständig, die das Gericht festgelegt hat. Er muss sich an den Wünschen der betreuten Person orientieren und unterstützt sie zuerst dabei, selbst zu entscheiden.

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Wie lange dauert eine Betreuung?

Das Gericht überprüft regelmäßig, ob die Betreuung noch nötig ist, spätestens nach sieben Jahren, in bestimmten Fällen früher. Fallen die Gründe weg, wird die Betreuung aufgehoben oder eingeschränkt.

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Kann man den Betreuer wechseln?

Ja. Wenn die betroffene Person eine andere geeignete Person als Betreuer vorschlägt oder es wichtige Gründe gibt, kann das Gericht einen Wechsel anordnen. Ansprechpartner ist das Betreuungsgericht.

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Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns gern an: 03671 52 96 01. Oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

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