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Termine nach Vereinbarung



So entsteht eine rechtliche Betreuung
Informationen für Betroffene und Angehörige
Eine rechtliche Betreuung kann notwendig werden, wenn ein Erwachsener aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann.
Wer kann eine Betreuung anregen?
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Die betroffene Person selbst
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Angehörige oder nahestehende Personen
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Ärzte, Pflegekräfte, Nachbarn oder Behörden
Das Betreuungsgericht entscheidet dann, ob eine Betreuung erforderlich ist und in welchen Bereichen Unterstützung notwendig wird.
Ablauf einer Betreuung
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Anregung beim Betreuungsgericht – als Antrag der betroffenen Person selbst oder als Hinweis von Angehörigen, Ärzten oder Behörden
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Persönliche Anhörung der betroffenen Person durch das Gericht
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Ärztliches Gutachten und Bericht der Betreuungsbehörde zur persönlichen und sozialen Situation
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Bestellung eines Betreuers für genau festgelegte Aufgabenbereiche
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Laufende Aufsicht durch das Betreuungsgericht
Rechte der betreuten Person
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Die betreute Person behält ihre Grundrechte und Selbstbestimmung soweit wie möglich.
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Der Betreuer übernimmt nur die Bereiche, in denen Hilfe wirklich notwendig ist.
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Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, soweit es der Gesundheitszustand oder die Situation zulässt.
Tipps für Angehörige
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Klären Sie frühzeitig, welche Unterstützung notwendig ist.
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Sammeln Sie wichtige Unterlagen (z. B. Kontoauszüge, Versicherungen, medizinische Unterlagen).
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Informieren Sie sich über die Aufgabenbereiche eines Betreuers, um den Betroffenen bestmöglich zu unterstützen.
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Halten Sie regelmäßigen Kontakt mit dem Betreuer, um Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen weiterzugeben.